Zur Beschreibung der Lautstärke, die auf das menschliche Gehör einwirkt, wird der Schalldruckpegel in Dezibel (dB) angegeben. Die dB-Skala ist eine logarithmische Skala, in der die Hörschwelle bei 0 dB und die Schmerzschwelle bei 120 dB liegt. Zur Veranschaulichung einige Beispiele:
0 dB Hörschwelle
30 dB sehr ruhige Lage, leises Blätterrauschen
60 dB Betriebsbaugebiet, Unterhaltung
90 dB Blasmusik, lautes Gastlokal
120 dB Schmerzschwelle
Das Rechnen und Arbeiten mit dB-Werten erfordert einige Übung. Dabei sind zwei besondere Eigenschaften zu berücksichtigen:
1. Die Empfindlichkeit des Gehörs hängt von der Frequenz ab. Bei gleichem Schalldruckpegel wird ein tiefer oder ein ganz hoher Ton weniger laut wahrgenommen als ein Ton mittlerer Frequenz (um 1.000 Hz). Deshalb werden Pegelwerte in Form der sogenannten “A-Bewertung” korrigiert, damit sie annähernd den Lautheitsempfinden entsprechen. Eine Schallpegelangabe in dB ist üblicherweise A-bewertet.
Hauptlärmquellen im Gemeindegebiet
Die Hauptlärmquelle in dem Teil des Gemeindegebietes Engerwitzdorf, der durch den Lärmkataster erfasst wird, stellt die A 7 Mühlkreisautobahn dar. Weiters sind die Bundesstraße B 125 Prager Straße nördlich der A 7 und die Bezirksstraße 1464 Katsdorfer Straße bedeutende Lärmquellen.
In die Berechnung des Straßenverkehrlärms fließen die Zahl der Fahrzeuge, die Fahrzeugart (PKW, LKW), die Geschwindigkeit, die Beschaffenheit der Straßenoberfläche sowie die Steigung der Straße ein. Je größer die Anzahl der Fahrzeuge und je höher ihre Geschwindigkeit, desto höher ist der Lärmpegel.
Neben dem Straßenverkehr wurden in den Schallimmissionsplänen verschiedene Gewerbebetriebe berücksichtigt, die jedoch gegenüber dem Verkehr kaum ins Gewicht fallen und nur im Nahbereich der Betriebe von Bedeutung sind.