Die Höhe der Gebühr für den Anschluss an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz richtet sich nach der bebauten Fläche des Objektes je Geschoß (Kellergeschoß nur soweit es für Wohnzwecke, Büro, etc. genutzt wird). Die Mindestanschlussgebühr beträgt bis zu einer Bemessungsgrundlage (bebaute Fläche) von 150 m² € 3.811,50 inkl. USt. Für jeden weiteren m² der Bemessungsgrundlage sind € 25,41inkl. USt. zu entrichten. Die Kanalanschlussgebühr wird nach Meldung des Baubeginns berechnet und im Ermittlungsverfahren zur Kenntnis gebracht.
siehe Kanalgebührenordnung